Malerfachbetrieb

Hellriegel





Auf Dompen 11 und Hauptstr. 5

66629 Freisen-Oberkirchen


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Lohnkostenausweis zur Vo​rlage beim Finanzamt


Als Pivatkunden können Sie die Kosten für fast alle Renovierungsarbeiten im und am Haus steuerlich geltend machen.

Allerdings zählen nur die reinen Arbeitskosten und nicht das Material.

Eine Handwerkerrechnung absetzen zu können, lohnt sich denn 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Lohnkosten, also maximal 1.200 Euro pro Jahr, erstattet das Finanzamt den Hauseigentümern aber auch Mietern, die Handwerkerleistungen in den eigenen vier Wänden in Anspruch genommen haben

(vgl. § 35a Abs. 3 EStG).